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Förderprogramme

Förderprogramme

Für eine offene Landschaft

Die Offenhaltung der Landschaft stellt eine große Herausforderung dar. Zusätzlich zu den europäischen und nationalen Förderprogramme unterstützt die Gemeinde Oberwolfach die Land- und Forstwirtschaft. Hierfür hat die Gemeinde Oberwolfach einige Förderprogramme beschlossen:

Förderprogramm: Spezial-Hang-Motormäher

In Kooperation mit der Fa. Landmaschienen Müller in Oberwolfach besteht die Möglichkeit  ein Spezial-Hang-Mototmäher für die Offenhaltung zu leihen.  Hierfür wird dem Nutzer 20,00 € je Betriebsstunde (zzgl.  Treibstoff etc.) von der Firma Müller in Rechnung gestellt.

Den Spezial-Hang-Motormäher können Privatpersonen für die Offenhaltung von Flächen innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Oberwolfach ausleihen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der vergünstigten Nutzung.

Ansprechpartner

Lorenz Müller e.K.
Land- und Forstmaschinen
Mitteltal 8A
77709 Oberwolfach
E-Mail
Telefon 07834 86850

Förderprogramm: Besamungskostenzuschuss

Ein Baustein um die Offenhaltung der Landschaft zu sichern ist die Beweidung. Die Gemeinde Oberwolfach gewährt daher einen Besamungskostenzuschuss. Dieser beträgt für alle Großvieheinheiten (inklusive Dammwild, Schafe und Ziegen)  18 Euro je Großvieheinheit. Die Tiere müssen überwiegend auf Flächen innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Oberwolfach weiden.

Um den Zuschuss zu beantragen, legen Sie bitte bis 30. September des jeweiligen Jahres den ausgefüllten Antrag sowie einen Nachweis über die Großvieheinheiten (z.B. einen Auszug aus der HIT-Liste) vor.

Die Antragsteller des letzten Jahres erhalten das Antragsformular unaufgefordert zugesandt. Über jeden Antrag wird im Einzellfall entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses.

Antragsformular "Besamungskostenzuschuss" (39 KB)

Ansprechpartner

Petra Neef

Bürgerbüro, Soziales

Telefon 07834 8383-15
Raum 5

Förderprogramm: Transportkostenbeihilfe für Rinder

Die Transportkostenbeihilfe kann für den Hin- und Rücktransport von weiblichen Rindern zur Weide beantragt werden. Die Beihilfe beträgt 45 Euro pro Rind bei einer Entfernung von 20 km, darüber hinaus 2 Euro pro Transportkilometer.
Der Antrag kann bis zum 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Richtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis.

Ansprechpartner

Petra Neef

Bürgerbüro, Soziales

Telefon 07834 8383-15
Raum 5

Förderprogramm: Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe

Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, können eine Ausgleichszulage beantragen. Die Förderung beträgt 170 Euro/ha. Der Antrag auf die Gewährung kann bis zum 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Richtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis.

Ansprechpartner

Petra Neef

Bürgerbüro, Soziales

Telefon 07834 8383-15
Raum 5

Förderprogramm: Weidezäune

Weidezaunprojekt LEV

Das Land Baden-Württemberg fördert Zäune auf Flächen, die der Offenhaltung der Mindestflur dienen, d.h. Flächen, die von Aufforstung und/oder Sukzession bedroht sind. Voraussetzung ist in der Regel eine Hangneigung von 35 % (keine Schlepperbewirtschaftbarkeit mehr gegeben). Förderfähig sind nur Zäune für Tiere, die die „extensive Nutzungseigenschaft der Weidefläche nicht gefährden“, d.h. Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde. Der Fördersatz beträgt 50% der Bruttokosten des durch Unternehmerleistung erstellten Zaunes. Die Gemeinde beteiligt sich mit weiteren 25 % der Kosten. Eigenleistung ist nicht förderfähig. Die Zweckbindung dauert 5 Jahre, i.d.R. wird vom Unternehmer eine 10-Jahres-Gewährleistung erteilt. Dieses Projekt läuft bereits, die Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Flächen durch das Amt für Landwirtschaft ist abgeschlossen, die Ausschreibung steht nun an. Antragstellung erfolgt durch die Gemeinde mit Unterstützung des LEV Ortenaukreis.
Weitere Information zum Förderprogramm: LEV Ortenaukreis 0781 805 7312

Zäune zur Wolfsprävention

Oberwolfach liegt im sog. Wolfsgebiet. Hier sind Zäune für Schafe und Ziegen förderfähig, die der Wolfsprävention dienen. Das Land fördert 90 % der Materialkosten, einschließlich Weidezaungerät mit Zubehör. Diese Förderung kann über die untere Naturschutzbehörde in Anspruch genommen werden. Wer sich für diesen Zaun entscheidet und diesen durch einen Unternehmer oder in Eigenleistung bauen will, bekommt die Herstellungskosten gleichfalls mit 25 % von der Gemeinde gefördert. Bei einem Aufbau in Eigenleistung werden auch 25 % der Gesamtmaterialkosten von der Gemeinde erstattet.
Weitere Information zum Förderprogramm: www.um.baden-wuerttemberg.de

Weidezäune Gemeinde

Auch Weidezäune für Flächen, bspw. für Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde, der nicht in das Landesförderprogramm aufgenommen worden sind, da die Flächen nicht den Fördervoraussetzungen des Landes entsprechen, werden zu 25 % durch die Gemeinde gefördert.
Hierrunter fallen auch Zäune für Gatterwild (z.B. Damwild, Rotwild). Diese werden nicht vom Land, aber mit 25 % durch die Gemeinde gefördert.
Weitere Information zum Förderprogramm: www.oberwolfach.de oder 07834 8383 14

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