
Bauen

Bauen
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen rund um das Thema Bauen in Oberwolfach.
Wohnbauflächen
Baugrundstücke in ruhiger Lage zu verkaufen
Gemeinde Oberwolfach veräußert mehrere Bauplätze im Ortsteil Kirche
Am Kirchberg. Die Baugrundstücke haben eine Größe zwischen 470 und 717 m².
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 130 €/m² inkl. Erschließungskosten. Beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen (siehe Informations-/Merkblatt) gewährt die Gemeinde Oberwolfach einen Preisnachlass auf den Kaufpreis.
Die Baugrundstücke liegen im ungeplanten Innenbereich und können gem. § 34 BauGB bebaut werden. Die Baugrundstücke werden an das Nahwärmenetz der KWA angeschlossen und werden über dieses mit Wärme versorgt.
Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Anton Schöner (Hauptamt), Tel. 07834 83 83 18 oder E-Mail: aschoener@oberwolfach.de
FLST 42/2 mit 704 m²
FLST 42/3 mit 717 m²
FLST 42/4 mit 710 m²
FLST 42/5 mit 674 m²
FLST 42/1 neu mit ca. 470 m²
Lageplan (553 KB)
Informations-/Merkblatt (Kaufpreisförderung für die gemeindeeigene Baugrundstücke) (106 KB)
Bebauungspläne
Bei der Walke
Bauvorschriften (229 KB)
Begründung (339 KB)
Geländeschnitt7 (113 KB)
Geländeschnitt8 (114 KB)
Übersichtskarte (923 KB)
Friedensstraße
Begründung (393 KB)
Hinweise und Empfehlungen (32 KB)
Schriftliche Festsetzungen (40 KB)
Systemschnitte (133 KB)
Zeichnerischer Teil (459 KB)
Hoffelder II
Begründung (7,3 MB)
Zeichnerischer Teil (61 KB)
Hoffelder III
Bauvorschriften (516 KB)
Begründung (629 KB)
Schnitte (385 KB)
Zeichnerischer Teil (376 KB)
Klausenmichelshof
Bauvorschriften (1,9 MB)
Begründung (4,2 MB)
Satzung (331 KB)
Zeichnerischer Teil (2,4 MB)
Ob der Kirch
Bauvorschriften (2,8 MB)
Ob der Kirch (2,9 MB)
Satzung und Begründung (3,3 MB)
Vorderer Frohnbach
Bebauungsvorschriften (1,6 MB)
Zeichnerischer Teil (2,2 MB)
Zacherhof
Satzung (257 KB)
Einbeziehungssatzung-Zacherhof, Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung (1,8 MB)
Einbeziehungssatzung „Zacherhof, Eingriffs-Ausgleichsbewertung (990 KB)
Begründung (292 KB)
Zeichnerischer Teil (95 KB)
Übersichtskarte (4,2 MB)
Bodenrichtwerte
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Oberwolfach über Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
1. Gem. § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Oberwolfach die in der Anlage „Bodenrichtwerte 01.01.2022“ zusammengestellten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 (GBl. S. 541) am 29.06.2022 zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und festgelegt.
2. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstückfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgewandelt. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Der tatsächliche Bodenwert eines Grundstücks bzw. einer Teilfläche eines Grundstückes vom Bodenrichtwert des Grundstücks – teils auch sehr deutlich- abweichen kann.
3. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
4. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts von dem Bodenrichtwert.
5. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich lastenfrei ausgewiesen. Besondere Eigenschaften des jeweiligen Grundstücks (Baulasten, Grunddienstbarkeiten, die Lage innerhalb eines Sanierungsgebiets, Altlasten, die Lage im Überschwemmungsgebiet Denkmalschutz, Biotope, etc.) werden bei den Festlegungen der Bodenrichtwerte nicht berücksichtigt.
6. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
7. In den Bodenrichtwerten 70931007, 70931040, 70932009, 70932051, 70932052, 70932053 und 70933011 sind die Erschließungskosten nicht enthalten (beitragspflichtig).
Oberwolfach, 30.06.2022
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Übersichtskarte (1 MB)
Bodenrichtwerte 01.01.2022 (271 KB)
30 Walke (739 KB)
30 Rankach (382 KB)
20 Schwarzwaldstraße (412 KB)
20 Mitteltal (446 KB)
10 Kirche (1 MB)
Erläuterungen zu den Plänen bzw. Bodenrichtwerttabelle:
Der Übersichtskarte kann die Abgrenzung einzelner Bodenrichtwertzonen entnommen werden. Die Gemarkung Oberwolfach wurde in fünf Einzelpläne aufgeteilt. In den Einzelplänen wurden die jeweiligen Bodenrichtwertzonen dargestellt. Die einzelnen Zonen wurden nummeriert. Die Nummerierung ist achtstellig und setzt sich aus der sechsstelligen Nummer, die im oberen Bereich des Einzelplans angegeben ist und der bei der jeweiligen Bodenrichtwertzone angegebenen zweistelligen Nummer (Beispiel für die Wohnbebauung Walke: 709330 – die sechsstellige Nummer oben auf dem Einzelplan, 07 – die zweistellige Nummer in der Bodenrichtwertzone führen zur Bodenrichtwertzonennummer: 70933007).
Anhand der Bodenrichtwerttabelle können somit die Bodenrichtwerte den einzelnen Zonen zugeordnet werden.
Für die Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist folgendes zu beachten:
Die Grundstücke im Außenbereich wurden in der Regel nicht in die Bodenrichtwertpläne aufgenommen. Vielmehr werden die Grundstücke folgenden Bodenrichtwertnummern zugeordnet:
70932050 - bebaubare Außenbereichsflächen. Bebaute Grundstücksflächen müssen fiktiv von der anderen landwirtschaftlichen Nutzung des Außenbereichsgrundstücks abgegrenzt werden.
70932051 – Grundstücke mit ausschließlicher Nutzung als Grünland. Diese Grundstücke sind nicht bebaut und verfügen über keinerlei Bauerwartung.
70932052 – Grundstücke mit ausschließlicher Nutzung als Ackerland. Diese Grundstücke sind nicht bebaut und verfügen über keinerlei Bauerwartung.
70932053 – Grundstücke mit ausschl. forstwirtschaftlicher Nutzung. Der Bodenrichtwert bezieht sich ausschließlich auf den Bodenwert ohne Berücksichtigung des Bewuchses.