Bürgerservice
In diesem Bereich finden Sie Formulare und Online-Dienste von sämtlichen Behörden in Baden-Württemberg. Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer
Kontakt
Zuständigkeit
Durch den Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen treten die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab 1. Januar 2009 bei.
Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind seit 1. Januar 2009 Mitglieder des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.